Heilmittelverordnung (HMV)

In der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht besteht.
Der Betrag beinhaltet 10€ pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes. Die Höhe Ihrer zu leistenden Zuzahlung erfahren sie über Ihren mit uns geschlossenem Behandlungsvertrag.

Heilmittelverordnung private Krankenversicherung (PKV)

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) und entspricht dem 1,2- Regelsatz. 
Unsere Praxis führt keine Beihilfesätze für die Physiotherapie. 
Den Preis  für Ihre  Anwendungen entnehmen Sie der mit Ihnen geschlossenen Honorarsvereinbarung. 
Sind Sie sich unsicher, ob Sie die Leistungen erstattet bekommen, klären sie dies bitte vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Kostenträger.

Rezepte der Berufsgenossenschaft (BG-Rezept)

Es muss keine Zuzahlung geleistet werden.

Heilmittelverordnung der Bundeswehr

Es muss keine Zuzahlung geleistet werden.

Selbstzahler

Preise erfahren Sie in unserer Praxis. Gerne können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.