Zuzahlungen
Seit dem 01.01.2023 ist die Vergütung der physiotherapeutischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) um 8.47% gestiegen.
Information zu Ihrer Heilmittelverordnung
GKV Heilmittelverordnung:
Verordnete Heilmittelmaßnahmen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden und dürfen maximal 4 Wochen unterbrochen werden.
Ein Verordnungsfall bezieht sich auf den verordneten Arzt, die Erkrankung des Patienten und das Verordnungsdatum.
Für jede Diagnosegruppe wird im Heilmittelkatalog eine orientierende Behandlungsmenge angegeben, deren Höchstmenge darf in Ausnahmefällen überschritten werden - bei einem langfristigen Heilmittelbedarf oder einem besonderen Verordnungsbedarf.
Ein Verordnungsbedarf endet sechs Monate nach Ausstellungsdatum.
Es können bis zu drei vorrangige Heilmittel zugleich verordnet werden.
BG - Rezept:
BG-Rezepte müssen in der Regel innerhalb von 7 Tagen, nach Ausstellungsdatum, begonnen und dürfen maximal 14 Tage unterbrochen werden.
Bundeswehr - Rezept:
Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von 3 Wochen ab Verordnungsdatum erfolgen.
Heilmittelverordnung privater Kassenpatienten:
Die Gültigkeit dieser Verordnung richtet sich nach Ihrem Kostenträger und wird nicht durch unsere Praxis geprüft.